Waldpflegevertrag

Ausgangssituation

Immer mehr Privatwald ist im Eigentum von Menschen, die sich aus verschiedenen Gründen nicht mehr um ihren Wald kümmern können.

Selbst beim klassischen Waldbesitzer, dem Landwirt, führt der Strukturwandel in der Landwirtschaft mit den immer größer werdenden Betrieben oftmals zu zeitlichen Engpässen.

Folgen

Ungepflegte und nicht durchforstete Wälder führen zu labilen Beständen, die für Katastrophen wie Sturm und Käferbefall äußerst anfällig sind.

Es folgen meist hohe Wertverluste für den Eigentümer und Probleme mit den Waldnachbarn. Die natürliche Verjüngung bleibt aus, so dass hohe Pflanz- und Pflegekosten vorprogrammiert sind.

Ziel

Ihr Wald ist Vermögen in Ihrer Hand, das Ertrag bringen kann und soll.

Sie haben Ihren Wald von den Vorfahren geerbt und wollen ihn an Ihre Kinder in gutem Zustand weitergeben.

Die Lösung…

…bietet Ihnen die Forstbetriebsgemeinschaft Ulmer Alb w. V. in Form eines Waldpflegevertrags.

Der Waldbesitzer bestimmt den Umfang der Betreuung selbst und gibt das Betriebsziel vor.

Wir bieten dazu dem Waldbesitzer die Durchführung aller anfallenden Waldarbeiten und die Vermarktung des Holzes.

Hier können Sie sich alle relevanten Informationen nochmals auf unserem Info-Blatt zum Waldpflegevertrag ansehen: Infoblatt WPV